1. Dezember 2020
In
Ratgeber
Steuerlich absetzbare Leistungen
Das Finanzamt beteiligt sich an Ihren Zahnarztkosten. Selbstgetragene Zuzahlungen zu hochwertigen zahnmedizinischen Leistungen können nach §33 des Einkommenssteuergesetzes als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings ist nicht jeder selbstbezahlte Euro absetzbar. Erst wenn die Summe der außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Belastung übersteigt, kann die Differenz steuerlich berücksichtigt werden und zu Steuerersparnissen führen.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie hierzu Fragen haben.
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